Die beiden Grünen-Minister lassen sich nicht erneut in den Parteirat wählen. Damit geben sie ihre letzten Parteiämter auf und vermeiden eine Abstimmung über sich.
Der grüne Vizekanzler Robert Habeck und die grüne Außenministerin Annalena Baerbock kandidieren auf dem am Donnerstag beginnenden Parteitag der Grünen nicht erneut für den Parteirat. Dies wurde ZEIT ONLINE von einer Sprecherin der Partei bestätigt. Es geht zudem aus der Kandidatenliste hervor, die die Grünen im Internet veröffentlicht haben.
Vor zwei Jahren hatten sich Habeck und Baerbock nach ihrem Rückzug von der Parteispitze und ihrem Wechsel in die Regierung noch in das Gremium wählen lassen, um so weiterhin in einem der Führungsgremien der Partei vertreten zu sein. Der Parteirat hat insgesamt 16 Mitglieder, drei davon – die beiden Parteivorsitzenden sowie die Bundesgeschäftsführerin – gehören ihm qua Amt an, die 13 anderen werden vom Parteitag gewählt.
Aufgaben des Gremiums ist es, den Bundesvorstand zu beraten. Außerdem koordiniert der Parteirat die Arbeit zwischen den Gremien der Bundespartei, den Fraktionen und den Landesverbänden. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, gemeinsame Initiativen der unterschiedlichen Parteiebenen zu planen und zu entwickeln.
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Auf dem viertägigen Parteitag, dem bisher längsten in der Grünen-Geschichte, wird eine intensive Debatte über die bisherige Politik der Grünen in der Ampel erwartet. Während die Partei bisher Abweichungen von der grünen Parteilinie weitgehend mitgetragen hatte, gab es zuletzt erheblichen Unmut. So wurde in einem Brief von grünen Kommunalpolitikern, der mittlerweile von 1.000 Mitgliedern unterzeichnet wurde, starke Kritik an der bisherigen Regierungspolitik geübt. “Manchmal erscheint es uns, als ob die Grünen von einer Partei für echte Veränderung zu einer Werbeagentur für schlechte Kompromisse geworden sind”, heißt es in dem Schreiben.
Besonders viel Kritik gibt es an der Asylpolitik der Ampel. Zu einem entsprechenden Dringlichkeitsantrag des Parteivorstands liegen 68 Änderungsanträge vor. Die Grüne Jugend will eine Formulierung mittragen, die es den Grünen in Regierungsämtern verbietet, weitere Asylrechtsverschärfungen durchzusetzen.
Man sollte zum Thema Lobbyismus und Korruption anmerken, dass bei div. Maskendeals der BGH gesagt hat, dass es zwar nicht illegal ist, aber nach ihrem Verständnis sein müsste. Normalerweise sagt der BGH nie sowas, weil es gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstößt.
Also nicht nur sind die Korruptionsgesetze in Deutschland lächerlich, der BGH kommt sogar zum Entschluss, dass er etwas sagen muss, weil die Parlamente sich ihre eigene Korruption legalisieren.