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Cake day: July 28th, 2023

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  • Im Satz davor wird der nötige Kontext geliefert:

    Ebenfalls entschärft wurden die Regeln beim Eigenanbau: Hier soll künftig der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt sein - statt 25 Gramm. Die Strafbarkeit soll dabei im privaten Raum erst ab 60 Gramm greifen, im öffentlichen ab 30 Gramm. Darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit.

    Also: Wenn du zum Beispiel 49 g aus Eigenanbau besitzt, ist es 100% legal. Wenn du 50,1 g besitzt, ist es eine Ordnungswidrigkeit. Wenn du 60,1 g besitzt, ist es eine Straftat. In der Öffentlichkeit darf man davon aber immer nur maximal 25 g mitführen, der Rest muss zu Hause bleiben. Hier gilt die Ordnungswidrigkeit für 25 bis 30 Gramm, danach erst Straftat. Also keine Drangsalierung für Gelegenheitskiffer.