• Anekdoteles@feddit.de
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    1 year ago

    Ich finde diese Argumentation so unfassbar seltsam. Da muss es irgendeinen juristischen Hintergrund geben, den ich nicht kenne. Kurze Recherche sagt, dass es §45 StVO sei, weshalb die Kommune in der Beweispflicht ist und eine Gefährdung vorliegen muss. Aber es muss noch eine weitere Rechtsnorm geben, die verhindert, dass die Kommune den eigenen Grund nicht einfach von der StVO ausnimmt.

    Und was ist überhaupt mit der Gefährdung durch Lärm, Stress, Schmutz und Klimaschaden?

    • derFensterputzer@feddit.de
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      1 year ago

      Zählt nicht, ist ja nix was man einfach aus der durch andere (Polizei) erhobene Statistik ablesen kann.

      Für das was du willst müssten ja Umfragen und Messungen durchgeführt werden… Dann müsste das noch jemand auswerten, daraus eine Gefahrenlage definiert werden, etc. Aka da müssten die ja selbst Geld ausgeben und selber was machen. Daher seh ich nicht wie die das machen würden