Das Recht auf Gemeingebrauch auch auf privaten Grundstücken oder gepachteten Seeufern gilt auf der Fläche vom höchsten regelmäßigen Wasserstand bis zum aktuellen Wasserstand; der ist im Sommer üblicherweise niedriger als im Frühjahr und lässt ein Stückchen Ufer frei, wo jede und jeder rechtlich gesehen sein Handtuch ausbreiten, sich sonnen, picknicken und baden gehen kann. Das bestätigt etwa der Wiener Rechtsanwalt Wolfram Proksch – und rechnet mit einigem Potenzial für Rechtsstreit, wenn der Streifen durch klimabedingte Hochwässer und Trockenphasen immer größer wird: “Diese Streitigkeiten werden wir sehen”, sagt Proksch. Er hat auch ein gewisses Verständnis für Grant von Pächtern über den Gemeingebrauch: “Bin ich der einzige Depp, der dafür zahlen muss und vielleicht noch den Dreck wegräumen muss? So ein Verfahren wäre sicher interessant.”

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    1 year ago

    Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung erklärte dem ORF-Wirtschaftsmagazin zum Beispiel in einem Schreiben durchaus überraschend, dass Salzburger Seen in öffentlichem Besitz gar keine öffentlichen Gewässer, sondern privat seien. Für privat erklärte die Behörde in dem Brief den Grabensee, den Mattsee, den Obertrumer See, den Wallersee, den Fuschlsee und den Wolfgangsee. Origineller wurde das Amt, als “Eco” noch einmal nachfragte, ob das denn sein Ernst sei: Im nächsten Schreiben war demnach nicht mehr die Rede von privaten Seen – aber im Ergebnis sei das ja egal, weil es ohnehin praktisch keinen öffentlichen Zugang zu den Seen gebe.

    Ein wirklich beruhigendes Amtsverständnis…not :D