Ja natürlich. Wenn Behandlung A 200 € kostet und Behandlung B 20.000 €, wobei beide das gleiche Ergebnis erzielen, Dann entsteht aus Behandlung B ein Schaden von 19.800 €. Und wenn man Behandlung A deswegen für 1.200 € verkauft, unter Ausnutzung der Gefahr von dem Schaden von 19.800 € dann kann das Ausnutzen einer Zwangslage darstellen.
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.
Was ist für dich denn mit Pavloxid vergleichbar? Welche Kompetenzen hast du, um das zu bewerten?
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.
Witzig. Dann schlage ich vor, dass du es ganz einfach sein lässt, mich mit deinen Kenntnissen beeindrucken zu wollen. Dann sind wir beide zufrieden.
Ja natürlich. Wenn Behandlung A 200 € kostet und Behandlung B 20.000 €, wobei beide das gleiche Ergebnis erzielen, Dann entsteht aus Behandlung B ein Schaden von 19.800 €. Und wenn man Behandlung A deswegen für 1.200 € verkauft, unter Ausnutzung der Gefahr von dem Schaden von 19.800 € dann kann das Ausnutzen einer Zwangslage darstellen.
Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich den Eindruck in Diskussionen mit dir habe, dass du grundlegende Rechtsbegriffe und Konzepte noch nicht richtig kennst.
Was ist für dich denn mit Pavloxid vergleichbar? Welche Kompetenzen hast du, um das zu bewerten?
Witzig. Dann schlage ich vor, dass du es ganz einfach sein lässt, mich mit deinen Kenntnissen beeindrucken zu wollen. Dann sind wir beide zufrieden.