In der geplanten Änderung geht es um den Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes. Bisher stellt das Gesetz unter Strafe, wer Menschen gegen Geld in die EU bringt, also als Gegenleistung “einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt”. Die bestehende Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen angezeigten Rettung durch zivile Organisationen wird durch den geplanten Gesetzesentwurf allerdings aufgehoben. In Zukunft wird kein finanzieller Vorteil notwendig sein, um eine Strafbarkeit zu begründen, eine Ausnahme für humanitäre Arbeit ist nicht vorgesehen.
Ich denke schon, dass das Gesetz Folgen haben wird. Es schafft Rechtsunsicherheit ind ermöglicht es unliebsame Organisationen zu drangsalieren.
Auch wenn am Ende die Anklage fallen gelassen wird. Da werden dann Geschäftsräume und Privatwohnungen durchsucht, über Jahre Beweismittel wie Computer und Handys beschlagnahmt und vielleicht gibts sogar Untersuchungshaft.
Auch ohne strafrechtliche Verurteilung findet eine Kriminalisierung statt, mit dem Ziel legale Handlungen durch staatliche Mittel zu behindern. Ein Vorgehen, dass wir leider auch an anderer Stelle sehen, und den Rechtsstaat ein weiter aushöhlt.
Klar. Aber man sollte es nicht überbewerten. Im besten Fall wird danach einfach besser dokumentiert unter welchen Umständen Menschen gerettet wurden.