Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das Protokollieren von Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Justizminister Buschmann (FDP) will nun rasch handeln und die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen lassen.
Ja, ein gewisser Axel V. (oh, Augenblick. Das ist noch zu eindeutig. Sagen wir lieber: A. Voss) wird sich da sicher auch enorm drüber ärgern…