

Das ist falsch und steht auch im Artikel:
Abschiebungen können nach deutschem Recht jedenfalls auch angeordnet werden, ohne dass der Betroffene strafrechtlich verurteilt wurde. Hier gilt ein Verhältnismäßigkeitsprinzip, es muss sich also um schwerwiegende Vorwürfe handeln.
Man kann über die Verhältnismäßigkeit diskutieren, aber nicht, ob das Vorgehen der Behörden juristisch illegal ist.
Ich verstehe nicht, was du von mir willst? Ich bin da ganz objektiv an die Sache ran gegangen, bei einem offensichtlich für viele sehr emotionalen Thema. Hätte ich gewusst, wie hier einige reagieren, wenn man einen News-Artikel rezitiert, der eben hier als Thread gepostet wurde, dann hätte ich lieber nichts geschrieben. Fakt ist, und das wird in eben diesem Artikel auch erwähnt, dass hier die Judikative nicht unterwandert wurde und eben das hatte MorukDilemma angedeutet.
Wie gesagt, ich bin da ganz objektiv an die Sache ran gegangen. Ich habe auch nie das Vorgehen der Behörden in der Sache verteidigt. Ich möchte nur gerne, dass hier über Fakten geredet wird, ansonsten kann ich doch direkt Twitter ansteuern…