Das Amtsgericht Pforzheim hat mittlerweile auf Antrag der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 150 Tagessätze wegen fahrlässiger Tötung gegen den 78-jährigen Autofahrer erlassen. Außerdem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.
Der Angeklagte habe jedoch Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Bleibt es dabei, kommt es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung.
Wenn er dann Kanzler ist, kann er sich selbst beeinflussen, sozusagen im Selbstgespräch von Lobbyist zu Politiker und es dann gleich umsetzen. Praktisch. Das spart Personal.