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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.
BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234
Muss immer schmunzeln, wenn Autoritäre Fahrverbote für alle möglichen Vergehen ohne jeden Bezug zur Eignung der Fahrzeugführung fordern, aber nie bei Fehlverhalten im Straßenverkehr.
Ein 2-monatiges Fahrverbot würde mich ungefähr so sehr jucken, wie Mercedes-Fahrende von Strafzetteln tangiert werden.