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Das geltende Recht bietet demnach keine Grundlage für ein Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge zu führen. Dementsprechend hob der zuständige Senat ein entsprechendes an den Kläger gerichtetes Fahrverbot auf.
BayVGH, Urteil vom 17. April 2023, Az.11 BV 22.1234
Ich bin Gleitschirmflieger. Damit hätte ich den Joker.
“Ihr könnt rennen aber ihr könnt nicht GLEITEN!”