• MsFlammkuchen@lemmy.blahaj.zone
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    9 months ago

    Das ist leider Teil des Strafrechts und das greift nur bei natürlichen Personen. Unternehmen sind aber juristische Personen. Ob man diesen Paragraphen auf die für die Entscheidung Verantwortlichen anwendbar ist, weiß ich nicht.

    Eventuell kann noch §138 Abs. 2 BGB greifen. (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html)

    Aber so, wie ich als Laie das lese, kann man dadurch auch lediglich Geschäfte für nichtig erklären, aber nicht gerichtlich eine Preisänderung erwirken.

    • trollercoaster@feddit.de
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      9 months ago

      Wenn es bei Firmen doch nur eine natürliche Person gäbe, die für das Handeln der Firma verantwortlich wäre, so etwas wie einen Geschäftsführer zum Beispiel…