Tja.

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    1 year ago

    Wird jeweils unter “Geschichte der Börsenumsatzsteuer in Deutschland” bzw. “Entwicklung von Finanztransaktionssteuern” als Nebensatz erwähnt

    Börsenumsatzsteuer:

    Die Börsenumsatzsteuer wurde in Deutschland je nach Wertpapierart mit 1 ‰ für öffentliche Anleihen und 2,5 ‰ vom Kurswert für andere festverzinsliche Papiere und für Aktien berechnet und auf den Wertpapierabrechnungen gesondert ausgewiesen. In besonderen Fällen wie z. B. bei Zeichnungsaufträgen wurde sie jedoch nicht berechnet.

    Im Jahre 1991 wurde diese Steuer durch das erste Finanzmarktförderungsgesetz in Deutschland abgeschafft.

    Finanztransaktionssteuer:

    Ein Beispiel für Finanztransaktionssteuern sind die Stempelsteuer des Deutschen Reiches auf Wertpapiere oder Urkunden nach dem Gesetz über die Reichsstempelabgabe vom 1. Juli 1881[8] und die Reformierung durch die Kapitalverkehrsteuer nach dem Kapitalverkehrsteuergesetz vom 8. April 1922[9] bis zum Außerkrafttreten am 1. Januar 1992 im Zuge des Finanzmarktförderungsgesetzes vom 22. Februar 1990.

    Generelle Daumenregel: Alle Steuern, welche das Anhäufen von Milliardenvermögen verhindern, gab es bis ~1990, wo sie dann abgeschafft wurden (ebenfalls wichtiges Beispiel: die Vermögensteuer, de-facto abgeschafft 1997). Und Papiertiger waren die definitiv nicht.