Die Aktivisten der “Letzten Generation” blockieren in Berlin immer wieder den Verkehr. Ist die Gruppe deshalb eine kriminelle Vereinigung? Nein, sagt die Senatsjustizverwaltung. Doch die Entscheidung könnte sich noch ändern.
Die Senatsjustizverwaltung teilt die Einschätzung der Berliner Strafverfolgungsbehörden, die “Letzte Generation” nicht als kriminelle Vereinigung einzustufen.
Das ist zwar eine Berliner Entscheidung, sollte aber auch darüber hinaus interessant sein.
Oder direkt aus dem StGB:
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__129.html
Ja, kenne ich. Der Begriff “organisierte Willensbildung” ist es bei dem ich das Problem sehe. Dafür bräuchte es meiner Laienmeinung nach stärkere Strukturen.