Nach der dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), das im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärte, da dieses gegen das Recht auf selbstbestimmtes Sterben verstoße, erging an Spahns Ministerium der Auftrag für eine gesetzliche Neuregelung. […] Das für die Freigabe des für den Suizid nötigen Betäubungsmittels zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat auf Anweisung des von Spahn geführten Gesundheitsministeriums bis Februar 2021 keinen der 209 Sterbehilfeanträge, die sich auf das Urteil des BVerfG beriefen, bewilligt. […] Dem Auftrag des BVerfG, eine gesetzliche Neuregelung bezüglich der Sterbehilfe vorzunehmen, wurde Stand September 2021 nicht nachgekommen.
Oder um Laschet zu paraphrasieren: “Mein imaginärer Freund hat gesagt ihr sollt leiden, also fickt euch lol.”
Ist die Trennung von Staat und Kirche nicht wunderbar?
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