Gemäss Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. September 2017 stellt die Anzeige von urheberrechtlich geschützten, von Suchmaschinen im Internet aufgefundenen Bildern (Vorschaubilder oder Thumbnails) grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung dar.
In der Tat gerade für reine Bild Foren wichtig. Aber bei thumbnails sieht es laut Rechtsanwalt https://www.mll-news.com/bgh-thumbnails-auf-google-stellen-keine-urheberrechtsverletzung-dar/ anders aus.
Gemäss Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) vom 21. September 2017 stellt die Anzeige von urheberrechtlich geschützten, von Suchmaschinen im Internet aufgefundenen Bildern (Vorschaubilder oder Thumbnails) grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung dar.
@DerTobi_NerdsWire_de
Das ist gut.
Der von mir geschilderte Fall war 2006.
Gut das es da jetzt mehr Klarheit gibt.