“Wir wollen uns auf Bundesebene und im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, dass alle Menschen, die länger als sechs Monate in hessischen Kommunen leben, ein kommunales Wahlrecht erhalten”, hieß es im Wahlprogramm der SPD in Hessen. Das war jedoch falsch. Die korrekte Aussage ist, dass Nicht-EU-Ausländer, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel haben und zudem mindestens sechs Jahre in Hessen leben, bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.