Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass das Protokollieren von Telekommunikationsdaten ohne konkreten Anlass nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Justizminister Buschmann (FDP) will nun rasch handeln und die Vorratsdatenspeicherung aus dem Gesetz streichen lassen.
Trotzdem ein erfreuliches Signal dass der Datenschutz noch nicht ganz tot ist. Und der Schnüfflerstaat sich verpissen soll.