Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung.
Ich freue mich schon drauf diese Überschrift in einem Jahr wieder zu lesen.
Regelmäßiger als Schokoweihnachtsmänner im September.
Mit etwas Glück vielleicht sogar dieses Jahr nochmal Ü