Bemessen wird die Erbschaftssteuer in Deutschland momentan nicht nach den Mieten, die Erben einnehmen, sondern nach dem Grundstückswert. Gerade in Großstädten wie Berlin oder München sind die Bodenpreise allerdings exorbitant gestiegen - und damit auch die Erbschaftssteuer. Mit der Folge: Die Erben von Wohnhäusern können die Erbschaftsteuer immer häufiger nicht mehr zahlen. Vielen bleibt dann nur, das Haus an einen Investor zu verkaufen, was dann wieder die Mieten nach oben treibt.
Die Ausnahme für Wohnungsunternehmen ist aber wirklich ein Unding. Gilt die Erbschaftssteuer für Firmen nicht?
Wie könnte man? Da geht es doch um Arbeitsplätze.
Ein Inhaberwechsel der Unternehmensanteile hat doch mit Arbeitsplätzen erstmal nichts zu tun. Sonst würde das Argument auch für Aktien gelten.
Sag das der FDP