Eine rechtliche Grundlage dafür gibt es nicht. “Das Kirchenasyl ist nicht explizit gesetzlich geregelt, aber wissenschaftlich und landeskirchlich wird es manchmal aus dem Grundgesetz hergeleitet”, sagt Johanna du Maire, juristische Referentin bei der Bevollmächtigten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) bei der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die EKD verstehe das Kirchenasyl als Schutz “vor individueller Härte in besonderen Einzelfällen”, so du Maire.  

Rechtlich greifbar sei das allerdings kaum, sagt die Juristin selbst. Gegner des Kirchenasyls sagen sogar, die Moral stelle sich über das Gesetz.  

Du Maire aber nennt eine Vereinbarung, verhandelt vom Bundesinnenministerium und den beiden großen christlichen Kirchen im Jahr 2015. Das geschah, nachdem der damalige Innenminister Thomas de Mazière das Kirchenasyl mit der Scharia verglichen hatte – eine Äußerung, die er später zurücknahm. 

Diese Vereinbarung beinhaltet Verfahrensabsprachen zum Kirchenasyl zwischen den Kirchen und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – um künftig Verstimmungen bei allen Beteiligen zu vermeiden. Sie hat ein System von Ansprechpartner:innen für Kirchenasyle auf Länderebene hervorgebracht, die z.B. regional bei der Diakonie angestellt sind: Will eine Gemeinde ein Kirchenasyl gewähren, informiert sie seitdem diese Ansprechperson. Gemeinde und die zentrale Ansprechperson erstellen dann ein sogenanntes Dossier. In dem wird dargelegt, warum eine Abschiebung oder Überstellung der ausländischen Person in dem konkreten Fall eine besondere Härte bedeuten würde. Diese Information bekommt das BAMF, zudem werden sofort Ausländerbehörde und Polizei über den Aufenthaltsort der Person informiert.

  • You@feddit.deOP
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    1 year ago

    “hier, fand ich spannend, ihr ja vielleicht auch”

    Tatsächlich hatte ich mich mit den Hintergründen und der Durchführung eines Kirchenasyls noch nicht beschäftigt und daher trifft o.a. Aussage hier.