Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Also sorry, ich bin hier raus. Ich moderiere die Community alleine. Wenn du vermutest, dass hier “Mod-Smurfs” unterwegs sind, dann äußere deine Bedenken gerne im Feedbackthread am Wochenende. Da werde ich übrigens auch übergeordnet das Thema “härterer Umgangston” mal ansprechen und mir Feedback der Community einholen.
PS: Du hast dir glaube ich sehr viele Gedanken gemacht und verteidigst deinen Standpunkt auch vehement - das ist natürlich dein gutes Recht. Bitte achte aber weiterhin auf deinen Ton, auch gegenüber anderen Nutzern. Danke.