Nach einer Vergewaltigung sollen Opfer das Recht haben, von einer gleichgeschlechtlichen Person untersucht und vernommen zu werden. Doch in der Praxis ist dies oft nicht der Fall - wie ein Beispiel aus Brandenburg zeigt.>
Respekt an die Mutter, die sich hier für ihre Tochter so eingesetzt hat. Aber dazu muss man in einer solch schlimmen Situation erstmal in der Lage sein.
Nicht eines deiner Schlagworte hast du verlinkt, ob sie etwas zur Sache tun, ist dir auch egal. Ich bespreche übrigens mit dem Mod die Grundlagen seiner administrativen Entscheidung (einer ganz konkreten). Ohne andere unbedingt ausschließen zu wollen: Man kann daran durchaus vorbei gehen, ein allgemeineres Interesse kann ich hier nicht erkennen.
Oh, und …
Merkste selber, ne? Also nein, ich meinte Boah du hast es mir aber gegeben.