• Björn Tantau@swg-empire.de
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      9 days ago

      Nur weil es angezeigt werden muss heißt es nicht, dass es nicht strafbar ist. Siehe § 185 Strafgesetzbuch. Du kannst bis zu ein Jahr für Beleidigung ins Gefängnis kommen. Wobei ich mich echt frage was für eine Beleidigung das ist. Unterhosentoilettentieftaucher mit Arschbackenbeleuchtung?

      • YourPrivatHater@ani.social
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        9 days ago

        Ich hab bis jetzt noch nie von einer Verurteilung zu Bewährung oder gar knast wegen Stinkefinger gehört, das muss schon wirklich heftiges Zeug sein, dafür muss man eine Person wahrscheinlich nach allen Regeln der Kunst zur Schnecke machen.