Ein 34-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht Ansbach wegen Brandstiftung an der Flüchtlingsunterkunft Wassertrüdingen im Landkreis Ansbach verurteilt. Zu Beginn des Prozesses legte der Familienvater ein Geständnis ab.
Am 23. November vergangenen Jahres standen Teile der damals noch unbewohnten Flüchtlingsunterkunft in Wassertrüdingen in Flammen. Nur wenige Tage später stand die Vermutung der Brandstiftung im Raum. Am 6. Dezember 2023 konnte die Polizei schließlich einen tatverdächtigen Mann festnehmen, der sich heute vor dem Amtsgericht Ansbach verantworten musste.
“Sie haben im wahrsten Sinne auch in gesellschaftspolitischer Hinsicht mit dem Feuer gespielt”, sagt der vorsitzende Richter Thorsten Kamberger während seiner Urteilsverkündung. “Die Tat war menschenverachtend. Aber es gibt keinen Nachweis, dass Sie in rechtsradikalen Kreisen verkehren. Wir haben nichts auf Ihrem Handy gefunden und auch sonst nichts, das dafür sprechen könnte”, fügt Kamberger an.
Das Urteil: Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung.
Der Familienvater führt eine Gebäudereinigungsfirma mit acht Angestellten - 99 Prozent davon Ausländer. Aber was bewegte den Mann dann zu dieser Tat?
“Ich habe damals dieses Zelt gesehen und bin erschrocken, wie groß das ist. Und das in so einer kleinen Stadt. Ich wurde sauer und wütend, dass sowas errichtet wird. Beim Abendessen habe ich zwei Bier und zwei Gin getrunken. Danach habe ich einen Blackout bekommen, bin in die Garage, habe die Benzinkanister vom Rasenmäher genommen und bin hingefahren. Ich wollte ein Zeichen setzen. Ich hatte Angst um meine Familie und Kinder, weil ich nicht wusste, wer da kommt. Aber ich wollte nicht, dass alles abbrennt”, rechtfertigt sich der 34-Jährige mit kasachischen Wurzeln.
Beim Brand wurden zwei Sanitäranlagen vollständig zerstört und ein weiterer Container sowie Teile des Zeltes beschädigt. Der Einzug der Geflüchteten verzögerte sich um mehrere Monate. Wenige Tage nach der Tat konnte der selbstständige Gebäudereiniger vorläufig festgenommen werden.
Die Kriminalpolizei Ansbach wurde aufgrund des Lieferwagens, den der Mann kurz vor der Tat auf einem nahegelegenen Supermarkt-Parkplatz abstellte, auf ihn aufmerksam.
Laut des vorsitzenden Richters sagte der Familienvater damals bei der polizeilichen Vernehmung: “Ich habe nichts gegen Ausländer. Ich habe ja selbst ausländische Wurzeln. Aber die Zeiten, wie sie sich entwickelt haben, ärgern mich. Diese Menschen kommen hier her und haben noch nie was gearbeitet.”
Kamberger konfrontiert den 34-Jährigen mit seinen damaligen Aussagen. Heute erklärt der Verurteilte: “Zeiten ändern sich und ich schäme mich für diese Tat. Es tut mir leid und ich möchte mich bei allen Leidtragenden entschuldigen.”
Beim Brand entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 29.000 Euro. Hinzu kamen noch die Einsatzkosten der Feuerwehr. Der Verurteilte ist laut seines Verteidigers mittlerweile für den entstandenen Schaden vollständig aufgekommen.
Wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss erhält der 34-Jährige außerdem eine Geldstrafe und ein Fahrverbot. Zudem muss der Mann 8000 Euro an die Flüchtlingsberatung der Caritas in Ansbach zahlen und die Kosten des Verfahrens übernehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.